Vor/Nach dem Mietverhältnis
Besichtigung, Übergabeprotokoll, Räumung
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- Hauptkategorie: Mietrecht von A bis Z
In der Vergangenheit bestand das Risiko, dass der Vermieter auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, wenn er das in den Mieträumen noch befindliche Mobiliar und die Einrichtungsgegenstände entsorgt. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.07.10 (GE 2010, 1189) entschieden, dass ein Vermieter auf Schadenersatz haftet, wenn er die Mieträume in Besitz nimmt, die im Eigentum des Mieters stehenden Gegenstände entsorgt, ohne zuvor ein Inventarverzeichnis zu erstellen.
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Wer muss die Kaution zurückzahlen?
von Ferdinand Klasen
Ob ein Mieter am Ende seines Mietverhältnisses auch immer die vormals gezahlte Kaution zurückerhält, ist, wie die Praxis zeigt, häufig fraglich. In vielen Fällen beruht dies darauf, dass der Vermieter die Kaution zur Bezahlung eigener Schulden beansprucht und damit veruntreut hat, häufig ist es aber auch so, dass aufgrund der alten Regelung (§ 572 alter Fassung) der Mieter seinen neuen Vermieter nicht heranziehen kann und der alte Vermieter nicht mehr aufzufinden ist.
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- Hauptkategorie: Mietrecht von A bis Z
Was tun, wenn die Zwangsräumung bevorsteht
Die vor Monaten entfachte „Armuts-Debatte“ hat erneut die Mittellosigkeit breiter Bevölkerungsschichten vor Augen geführt. Situationsbedingt kümmern sich immer weniger der Betroffenen um die Mahnungen ihres Vermieters bzw. der Hausverwaltung; sie ignorieren die fristlose Kündigung ebenso wie die Zustellung der Räumungs- und Zahlungsklage und des anschließenden Versäumnisurteils.
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- Hauptkategorie: Mietrecht von A bis Z
Die Rückgabe der Wohnung ist Sache des Mieters
von Steffen Hennings
Zwei Eheleute wohnten seit 1991 in einer Zweizimmerwohnung in Hellersdorf. Die Miete war moderat gestiegen und die Wohnung entsprach den Bedürfnissen der Mieter. Die Möglichkeiten der Verständigung zwischen Mieter und Vermieter waren eigentlich gut, zumal die Räume der Hausverwaltung von der Wohnung nur durch einen Innenhof getrennt waren.
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Lügen oder nicht lügen – Wie stellt man sich dem Fragebogen?
von Ferdinand Klasen
Die enorme Zunahme der Verbraucherinsolvenzen trifft auch den Vermietungssektor hart. Glaubt man der Statistik, sind in Berlin bis zu 8 % der Mieter zahlungsunfähig. Dies führt zu vorbeugenden Abwehrmaßnahmen der Wohnungswirtschaft. Professionelle Verwaltungen bedienen sich standardisierter Frage-/Selbst auskunftsbögen; der weniger routinierte Einzelvermieter arbeitet häufig mit „selbstgestrickten“ Mustern; entsprechend originell fällt manche Frage aus.