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Mietrecht von A bis Z

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieterhöhung

Eine Baumaßnahme ermöglicht zwei Mieterhöhungen

Grundsätzlich hat der Vermieter von Wohnraum zwei Möglichkeiten die Grundmiete, auch ohne vertragliche Vereinbarung, anzuheben.

In zeitlichen Abständen kann er nach § 558 BGB eine Anhebung der Miete auf das ortsübliche Niveau verlangen. Die ortsübliche Miete für vergleichbaren Wohnraum kann man in Berlin anhand des Mietspiegels ermitteln. Dort wird nach dem Alter des Hauses, der Größe der Wohnung und deren Ausstattung differenziert.

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Mieterhöhung

Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten

Eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten im Sinne von § 4 Abs. 2 MHG (s. Anm.) erfordert eine bestimmte Mietzinsstruktur, nämlich eine Inklusivmiete, auch Bruttokaltmiete genannt, desweiteren, eine wirksame Regelung im Mietvertrag, die den Vermieter berechtigt, solche Erhöhungen auf den Mieter umzulegen und schließlich ein in Form und Inhalt wirksames Mieterhöhungsschreiben.

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Mieterhöhung

Mieterhöhungen nach dem neuen Mietrecht

Das ab 01. September 2001 geltende neue Mietrecht stellt dem Vermieter bei Mieterhöhungen nunmehr 5 Begründungsmittel (statt bisher 3) zur Verfügung. Hinzugekommen sind der „qualifizierte Mietspiegel“, der schon in der letzten Folge erläutert wurde, und die „Mietdatenbank“.

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Mieterhöhung

Modernisierungen zur Herstellung des üblichen Standards einer Wohnung müssen geduldet werden

Modernisierungen zur Herstellung des üblichen Standards einer Wohnung müssen geduldet werden


von Steffen Hennings

Bereits 1987 wurde die Wohnung in Kreuzberg mit einfacher Ausstattung, nämlich mit Ofenheizung und Einfachfenstern vermietet. Der Mietzins betrug damals 310,90 DM. Bis zum Jahr 2005 hatte sich die Ausstattung der Wohnung kaum verändert, die Miete war jedoch auf 246,13 € gestiegen. Die Miete wurde vom JobCenter bezahlt, da der Mieter Arbeitslosengeld II bezog.

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Mieterhöhung

Überhöhte Miete – gibt’s die noch?

Zur aktuellen Rechtslage 2013 verweisen wir auf folgenden Artikel:

In Berlin gilt die 15-ige Kappungsgrenze

Der Wohnungsmieter ist durch das soziale Mietrecht in vielen Bereichen geschützt; der Gesetzgeber schützt ihn auch vor einer überhöhten Miete; bei preisfreiem Wohnraum jedoch nur, wenn der besagte Wohnraum knapp ist.

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Mieterhöhung

Mieterhöhungsvereinbarungen nach dem neuen Mietrecht

Staffelmiete
Wie bisher sieht auch das neue Recht für die Mietvertragsparteien die Möglichkeit vor, die zukünftige Mietentwicklung durch eine sogenannte Staffelmiete zu regeln.
Die Norm ist sprachlich neu gefasst und beinhaltet auch zwei Änderungen.

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Mieterhöhung

Mieterhöhung nach Modernisierung

Der Gesetzgeber hat in einer Vielzahl von Normen für preisfreien wie für preisgebundenen Wohnraum die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung geregelt. Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf preisfreien Wohnraum. Hierfür sind die Regelungen in § 541 b) BGB und § 3 MHG maß-geblich (s. Anm.).

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Mieterhöhung

Das Mieterhöhungsverfahren nach dem neuen Mietrecht

Die zum 01. September 2001 in Kraft tretende Mietrechtsreform hat auch die bisherige Regelung für Mieterhöhungen nach dem Vergleichsmietenverfahren erfaßt. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten für frei finanzierten Wohnraum waren bislang außerhalb des BGB, nämlich im sogenannten Miethöhegesetz (MHG), geregelt. Dieses Einzelgesetz wurde nun in neuer Fassung in das BGB übertragen.

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Mieterhöhung

Modernisierung von Wohnraum - Steigt die Wohnqualität, steigt auch die Miete

Gerade in Zeiten, in denen mangels Nachfrage Leerstand von Wohnraum droht, ist der Vermieter gut beraten, der am Markt orientiert, die Wohnqualität seiner Wohnungen verbessert.
Während bei Gewerberaum nur aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung Kosten der Modernisierung auf den Mieter umgelegt werden können, besteht eine gesetzliche Regelung, die es dem Vermieter von Wohnraum nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen erlaubt, sich beim Mieter zu refinanzieren.

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Weitere Beiträge ...

  1. Form und Inhalt der Modernisierungsankündigung
  2. Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung
  3. Der Vermieter ist pleite
  4. Reparaturen durch den Mieter
  5. Wann ist die Wohnung zu renovieren?
  6. Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wann nicht?
  7. Mietereinbauten im gesellschaftlichen Interesse
  8. Ehe- und Lebenspartner als Mieter
  9. Schweinehaltung in der Wohnung?
  10. Wenn dem Vermieter das Geld ausgeht
  11. Die Nutzungsrechte des Mieters
  12. Recht auf Parabolantenne
  13. Probleme mit der Untervermietung
  14. Tierhaltung in der Wohnung
  15. Teilgewerbliche Nutzung von Wohnraum
  16. Das Besichtigungsrecht des Vermieters
  17. Die zweite Miete
  18. Die Anwendung des Berliner Mietspiegels
  19. Die Vor- und Nachteile der Vereinbarung einer Staffelmiete im Mietvertrag
  20. Staffelmiete und Indexmiete im Wohnraummietvertrag
  21. Untervermietung

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Themen

  • Vor/Nach dem Mietverhältnis

  • Verjährung und Sonstiges

  • Mieterhöhung

  • Rund um den Mietvertrag

  • Mietmangel

  • Kündigung

  • Betriebskosten

Aktuelles

  • Der Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin vom 11. Februar 2020 (MietenWoG)) ist verfassungswidrig.
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
  • Der Mietendeckel ist in Kraft getreten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos
  • Mietrechtsanpassungsgesetz

Meistgelesen

  • Aktuelles zum Betriebskostenrecht
  • Alsbaldige Klärung schafft Rechtsfrieden - Verwirkungen im Mietrecht
  • An-, Um- und Einbauten durch den Mieter
  • Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung von Betriebskosten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

Tags

  • Mietpreisbremse
  • Miethöhe
  • Folgevermietung
  • Mietpreisüberhöhung
  • zulässige Miete

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