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Mietrecht von A bis Z

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieterhöhung

Form und Inhalt der Modernisierungsankündigung

Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache muß der Vermieter dem Mieter 3 Monate vor Beginn der Maßnahme ankündigen. Die Pflicht zur Ankündigung entfällt nur bei so genannten Bagatellmaßnahmen, nämlich dann, wenn die von der Baumaßnahme ausgehenden Einwirkungen gering sind und aus der Maßnahme keine erhebliche Mieterhöhung resultiert. Davon geht man bei Mieterhöhungen bis zu 5 % der Kaltmiete aus.

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Rund um den Mietvertrag

Reparaturen durch den Mieter

Reparaturen durch den Mieter

Zeigen sich während der Mietzeit in der Wohnung Mängel, so kann der Mieter vom Vermieter deren Beseitigung verlangen und die Miete mindern. Erfolgt vermieterseits keine Reaktion, so ist dem Mieter jedoch nicht geholfen. Manchmal fehlt auch der Ansprechpartner z. B. wenn der Vermieter verstirbt und seine Erben noch nicht ermittelt wurden.

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Rund um den Mietvertrag

Mietereinbauten im gesellschaftlichen Interesse

Mietereinbauten im gesellschaftlichen Interesse

Manch ein Mieter, der erhebliches Geld in seine Mietwohnung investierte und das Bad neu verfliest und eine Zwischendecke eingezogen hat, erhofft beim Mietvertragsende vom Vermieter eine entsprechende Entschädigung.

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Mieterhöhung

Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung

Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung - Was der Vermieter bei Wärmedämmaßnahmen darlegen muss

Hat der Vermieter die bauliche Maßnahme durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder eine Einsparung von Energie oder Wasser bewirkt, so kann er 11 % der ihm entstandenen Kosten auf die Jahresmiete umlegen. Beziehen sich die Baumaßnahme auf mehrere Wohnungen, so sind die Kosten auf die einzelnen Wohnungen zu verteilen.

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Rund um den Mietvertrag

Wann ist die Wohnung zu renovieren?

Wann ist die Wohnung zu renovieren?

Die Renovierungsfristen und die Folgen ihrer Verletzung

Die in den Mustermietverträgen getroffenen Regelungen zu den Schönheitsreparaturen sind vielfältig und geben häufig Anlass für einen Rechtsstreit. Gerichtlich geklärt ist zwischenzeitlich, dass Klauseln, die den Mieter verpflichten, bei Einzug in die neue Wohnung Schönheitsreparaturen auszuführen, nämlich zur Anfangsrenovierung und die Klauseln, die den Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses verpflichten, bei seinem Auszug eine Endrenovierung vorzunehmen, unwirksam sind.

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Rund um den Mietvertrag

Ehe- und Lebenspartner als Mieter

Ehe- und Lebenspartner als Mieter

Der Vermieter hat bei Abschluss eines neuen Wohnungsmietvertrages in der Regel ein Interesse daran, dass beide Mieter oder Lebenspartner den Vertrag abschließen. Zwei Schuldner sind in der Regel besser als einer. Auf Mieterseite ist jedoch zu bedenken, dass häufig die Lebenspartnerschaft oder die Ehe scheitern, der Mietvertrag jedoch gleichwohl fortbesteht.

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Rund um den Mietvertrag

Der Vermieter ist pleite

Der Vermieter ist pleite

Worauf muss der Mieter achten

Auch in Zukunft und nach Einschätzung von Fachleuten vermehrt werden sich Mieter der Zahlungsunfähigkeit ihres Vermieters ausgesetzt sehen. Die finanzielle Misere erhält Auftrieb durch die ab Anfang 2007 von den Banken zu beachtenden Bestimmungen des sogenannten „Basel II- Abkommens“.

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Rund um den Mietvertrag

Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wann nicht?

Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wann nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Das Wohnungsbesichtigungsrecht, das hier behandelt wird, meint nur die Fälle, in denen der Vermieter nicht etwa aus dringendem Anlass, z. B. bei Gefahr in Verzug, die Wohnung betreten muss, sondern die Fälle, in denen er die Wohnung entweder Miet- oder Kaufinteressenten zeigen oder aber in regelmäßigen Abständen besichtigen möchte, um den Zustand zu erfahren, gegebenenfalls die technischen Einrichtungen der Wohnung zu überprüfen oder aber sich eine Entscheidungsgrundlage für beabsichtigte Instandsetzungen oder Modernisierungen zu verschaffen.

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Rund um den Mietvertrag

Schweinehaltung in der Wohnung?

Schweinehaltung in der Wohnung?

Wie weit geht der vertragsgemäße Gebrauch?


Das Amtsgericht Berlin-Köpenick hatte vor Jahren nicht über einen falschen Hauptmann, sondern darüber zu befinden, ob der beklagte Mieter sein Schwein Quiki auch weiterhin in der Wohnung halten dürfe. Das Gericht entschied sich für den Mieter, weil zur Überzeugung des Gerichtes nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststehe, dass von dem Schwein weder Belästigungen noch Beeinträchtigungen ausgingen.

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Weitere Beiträge ...

  1. Wenn dem Vermieter das Geld ausgeht
  2. Die Nutzungsrechte des Mieters
  3. Recht auf Parabolantenne
  4. Probleme mit der Untervermietung
  5. Tierhaltung in der Wohnung
  6. Teilgewerbliche Nutzung von Wohnraum
  7. Das Besichtigungsrecht des Vermieters
  8. Die zweite Miete
  9. Die Anwendung des Berliner Mietspiegels
  10. Die Vor- und Nachteile der Vereinbarung einer Staffelmiete im Mietvertrag
  11. Staffelmiete und Indexmiete im Wohnraummietvertrag
  12. Untervermietung
  13. Sommerhitze - muss Vermieter die Wohnung klimatisieren?
  14. BGH-Rechtsprechung: Alte Schönheitsreparaturenklauseln werden zur Farce
  15. Eine Unterschrift muss nicht lesbar, aber individuell sein
  16. Quotenklauseln in Wohnraummietverträgen sind unwirksam
  17. Wer in seiner Wohnung seinen Lebensunterhalt verdient, hat häufig keinen Kündigungsschutz
  18. Renovierungsarbeiten in der Wohnung müssen fachgerecht sein
  19. Welche Fläche ist maßgebend?
  20. Die untervermietete Wohnung
  21. Die verwechselte Wohnung

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