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Mietrecht von A bis Z

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rund um den Mietvertrag

Die Vor- und Nachteile der Vereinbarung einer Staffelmiete im Mietvertrag

Bei dem Abschluß eines Wohnraummietvertrages bindet sich der Vermieter dauerhaft, ohne in der Regel die Möglichkeit zu haben, sich einseitig vom Vertrag lösen zu können. Das Gesetz räumt dem Vermieter daher das Recht ein, während des Mietverhältnisses die Miete anzuheben, oder zukünftige Mietzinserhöhungen schon bei Vertragsabschluß durch Staffelung des Mietzinses zu vereinbaren.

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Rund um den Mietvertrag

Sommerhitze - muss Vermieter die Wohnung klimatisieren?

Sommerhitze – muss Vermieter die Wohnung klimatisieren?

Welche Mindesttemperaturen der Vermieter einer Wohnung für die Wohnung selbst bzw. für einzelne Räume zu gewährleisten hat, ist von den Gerichten vielfach entschieden worden; insoweit gibt es eine gefestigte Rechtsprechung über Mindesttemperaturen, die eingehalten werden müssen.Anders verhält es sich bei der Frage nach den Höchsttemperaturen.

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Rund um den Mietvertrag

Quotenklauseln in Wohnraummietverträgen sind unwirksam

Quotenklauseln in Wohnraummietverträgen sind unwirksam

Im Jahr 2003 schloss ein sehr gewissenhafter und auch rechtskundiger Vermieter einen Mietvertrag über eine 3 Zimmerwohnung in Berlin-Wedding. Bevor er den Mustermietvertrag der Interessentin vorlegte, ließ er jede Reglung im Vertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen.

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Rund um den Mietvertrag

Staffelmiete und Indexmiete im Wohnraummietvertrag

Da der Vermieter eines Wohnraummietvertrages nicht die Möglichkeit hat, die Miete nach Vertragsabschluß durch eine sogenannte Änderungskündigung anzuheben, wurde die gesetzliche Grundlage für die Anhebung des Mietzinses bei laufendem Mietvertragsverhältnis geschaffen.

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Rund um den Mietvertrag

BGH-Rechtsprechung: Alte Schönheitsreparaturenklauseln werden zur Farce

BGH-Rechtsprechung: Alte Schönheitsreparaturenklauseln werden zur Farce


In kaum einem anderen Gebiet des Mietrechts hat der BGH in letzter Zeit spektakulärere Entscheidungen getroffen als im Bereich der Schönheitsreparaturenklauseln in Wohn-, wie auch Geschäftsraummietverträgen.
Sein letztes Urteil stammt vom 28.03.2007, VIII ZR 199/06, und betraf die Klausel, dass der Mieter „nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen“ durfte.

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Rund um den Mietvertrag

Wer in seiner Wohnung seinen Lebensunterhalt verdient, hat häufig keinen Kündigungsschutz

Eine Reiseleiterin mit überragenden Sprachkenntnissen suchte und fand in Berlin-Kreuzberg eine schöne 3-Zimmerwohnung in zentraler Lage. Im Herbst des Jahres 2003 spielte die Mieterin mit dem Gedanken, in ihrer Wohnung eine Sprachschule zu eröffnen. Als im Hause eine 5-Zimmerwohnung mit Bad und separatem WC von ca. 140 qm frei wurde, meldete die Mieterin Interesse an.

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Rund um den Mietvertrag

Untervermietung

Die Untervermietung, genauer noch, ihre Erlaubnis, hat in der letzten Zeit eine merkwürdige Bedeutung erlangt. Denn es geht dem Mieter mehr und mehr nicht um deren Gewährung, sondern um deren Ablehnung, um somit das Sonderkündigungsrecht des § 549 BGB (Anm: alte Fassung, aktuell: § 540 Abs. 1 S. 2 BGB) auszulösen. Dies ist heute mehr und mehr das eigentliche Ziel, um sich aus unliebsamen Zeitverträgen zu lösen.

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Rund um den Mietvertrag

Eine Unterschrift muss nicht lesbar, aber individuell sein

Eine Unterschrift muss nicht gut lesbar, aber individuell sein

Bei Mietverträgen über Gewerberäumen ist das Kündigungsrecht des Vermieters im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen nicht gesetzlich eingeschränkt. Beide Vertragsparteien können den Vertrag über die Geschäftsräume bis zum 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres kündigen. Jeder Mieter, der einen Gewerbebetrieb aufbaut, wird allerdings dann interessiert sein, Planungssicherheit über mehrere Jahre zu erlangen.

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Rund um den Mietvertrag

Renovierungsarbeiten in der Wohnung müssen fachgerecht sein

Renovierungsarbeiten in der Wohnung müssen fachgerecht sein

Im März 2003 bezogen zwei Berliner Mieter eine Altbauwohnung mit 135 qm Wohnfläche, die Räume waren frisch renoviert. Nach dem Mietvertrag mussten die Mieter die  Schönheitsreparaturen während der Mietzeit ausführen. Ferner war im Mietvertrag eine so genannte Quotenklausel enthalten. Diese verpflichtet den Mieter, nach der Dauer des Mietverhältnisses gestaffelte Kosten für Malerarbeiten zu tragen, auch wenn bei Vertragsende diese gar nicht notwendig waren.

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Weitere Beiträge ...

  1. Welche Fläche ist maßgebend?
  2. Die untervermietete Wohnung
  3. Die verwechselte Wohnung
  4. Die gestohlene Einbauküche
  5. Bei Rückgabe der Wohnung müssen die Malerarbeiten des Mieters den üblichen Geschmacksvorstellungen entsprechen
  6. Unwirksame Mietvertragsklauseln im Mietvertrag
  7. Schönheitsreparaturklauseln und ihre Folgen
  8. Die Tücken der Zeitmietverträge
  9. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Tod eines Mieters
  10. Bei DDR-Mietverträgen keine Renovierungspflicht bei Auszug
  11. Der vereinbarte Vertragszweck und der Einfluß behördlicher Entscheidung
  12. Schriftform bei Mietvertrag und Kündigung
  13. Das neue Mietrecht - Möglichkeiten die Mietdauer zu begrenzen
  14. Schönheitsreparaturen nach neuem Recht
  15. DDR-Mietvertrag verpflichtet nicht zur Endrenovierung
  16. Die Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Mieters
  17. Tierhaltung - gleiches Recht für alle?
  18. Wer erbt das Mietverhältnis?
  19. Schönheitsreparaturen während der Mietzeit
  20. Vor dem Malern den Mietvertrag prüfen
  21. Die Übertragung von Reparaturpflichten auf den Mieter

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Themen

  • Vor/Nach dem Mietverhältnis

  • Verjährung und Sonstiges

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Aktuelles

  • Der Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin vom 11. Februar 2020 (MietenWoG)) ist verfassungswidrig.
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
  • Der Mietendeckel ist in Kraft getreten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos
  • Mietrechtsanpassungsgesetz

Meistgelesen

  • Aktuelles zum Betriebskostenrecht
  • Alsbaldige Klärung schafft Rechtsfrieden - Verwirkungen im Mietrecht
  • An-, Um- und Einbauten durch den Mieter
  • Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung von Betriebskosten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

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