Rechtssicherheit für Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümer
Experte im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht seit über 25 Jahren.
Rechtsanwalt Hennings ist seit 1995 Rechtsanwalt und spezialisierte sich im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Dies beinhaltet vor allem Themen rund um Wohnraummietrecht, Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht.
Seit Dezember 2005 ist Rechtsanwalt Hennings Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Diese Spezialisierung garantiert Ihnen eine hohe Fachkompetenz sowie eine sichere Prognose über die Erfolgsaussichten eines etwaigen Prozesses.
Historie
Die Kanzlei entstand 1999 zunächst aus zwei Gesellschaftern. Seit Dezember 2005 ist Rechtsanwalt Hennings Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist ausschliesslich in diesen Bereichen tätig. Darüber hinaus war er regelmäßig als Autor für mietrechtliche Artikel tätig. Sie finden auf dieser Webseite verschiedene in der Berliner Zeitung veröffentlichte Artikel und andere aktuelle Themen. Die Publikationen können Sie unter Mietrecht von A bis Z und unter Aktuelle Rechtssprechung einsehen.
Rechtsanwalt Steffen Hennings berät zudem den Kreuzberger Grundbesitzerverein und hat Erfahrungen als Referent bei der Durchführung mietrechtlicher Seminare.
Wohnraummietrecht
Das Wohnraummietrecht bezeichnet Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter von Wohnraum regeln. Durch den Wohnraummietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Wohnung zur Nutzung zu überlassen. Der Mieter zahlt dafür die Miete.
Gewerberaummietrecht
Das Gewerberaummietrecht bezeichnet Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter von gewerblich genutzten Räumen regeln.
Wohnungseigentum
Das Wohneigentumsrecht ist geregelt im Wohnungseigentumsgesetz. Dieses regelt die Aufteilung eines Hausgrundstückes in Wohnungseigentum und Teileigentum sowie das Gemeinschaftseigentum am Gebäude und Grundstück sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer.