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Mietrecht von A bis Z

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Rund um den Mietvertrag

Wenn dem Vermieter das Geld ausgeht

Der Kauf eines Miethauses oder einer Eigentumswohnung kann selten mit Barmitteln finanziert werden. Wird bei einer Bank ein Darlehensvertrag geschlossen und ein Kredit aufgenommen, so dient die Immobilie, die gekauft werden soll meist selbst als Sicherungsobjekt.

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Rund um den Mietvertrag

Probleme mit der Untervermietung

Die Zeit der klassischen Untervermietung ist vorbei. Wer sucht heute noch nach Anzeigen: „Möbliertes Zimmer an ordentlichen Studenten in TU-Nähe zu vermieten“. In den eigenen vier Wänden nimmt heutzutage der Hauptmieter in der Regel nur noch jemanden auf, den er auch kennt: Den Ehegatten, den Lebensgefährten, bzw. Verlobten. Genau für diesen Personenkreis bedarf es aber keiner Untervermieterlaubnis. So manch einer bittet denn auch beim Vermieter um Erlaubnis, ohne sie zu benötigen, und manch einer hat „untervermietet“, ohne dem Wissen und demnach auch ohne Erlaubnis des Vermieters.

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Rund um den Mietvertrag

Das Besichtigungsrecht des Vermieters

Bekanntlich soll ein Blick in das Gesetz die Rechtsfindung erleichtern.
Wer zu diesem Thema etwas im Gesetz sucht, sucht lange und auch vergeblich. Wer meint, er habe nun die berühmte Gesetzeslücke entdeckt, irrt allerdings auch. Ebensowenig wie der Gesetzgeber, und zu Recht, gere-gelt hat, bei welchem Mangel ein Mieter wieviel Prozent der Miete zurückbehalten (mindern) darf, hat sich der Gesetzgeber auch hier bewußt zurückgehalten, in weiser Erkenntnis, daß ein solcher Versuch nur ein kleinka-riertes, bevormundend wirkendes Ergebnis zeitigen könnte.

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Rund um den Mietvertrag

Die Nutzungsrechte des Mieters

Die Nutzungsrechte des Mieters - Was gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache

Die Hauptpflicht des Vermieters ist es, dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Maßgeblich für die Bestimmung des vertragsgemäßen Gebrauches ist zunächst der Inhalt des Mietvertrages, die Regelung in der Hausordnung und gegebenenfalls die Verkehrssitte.

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Rund um den Mietvertrag

Tierhaltung in der Wohnung

Die Frage, ob der Mieter in seiner Wohnung auch Tiere halten darf, ist nicht einheitlich zu beantworten. Sie richtet sich vielmehr nach der Art der Tiere, insbesondere auch ihrer Größe, den vertraglichen Vereinbarungen, aber auch der Art der Wohnung.
Die Haltung von Kleinvögeln, Zierfischen, Hamstern, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten aber auch ungefährlichen Schlangen in Terrarien ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst, bedarf also nicht der Genehmigung des Vermieters.

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Rund um den Mietvertrag

Die zweite Miete

Für die meisten Wohnungen muß der Mieter neben der Nettokaltmiete Vorschüsse für die kalten und warmen Betriebskosten zahlen. Über diese Vorschüsse hat der Vermieter in angemessener Frist abzurechnen. Er muß hierzu die gesamten Betriebskosten zusammenstellen und auch einen sogenannten Verteilerschlüssel, nach dem er diese Kosten verteilt (z.B. nach Wohnfläche oder nach Verbrauch) angeben. Schließlich muß er den vom Mieter für seine Wohnung zu zahlenden Anteil berechnen und dann hiervon die gezahlten Vorschüsse abziehen.

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Rund um den Mietvertrag

Recht auf Parabolantenne

Den Jahren des Antennenwaldes auf den Dächern folgt nun die Zeit der „Schüssel-Fassaden“. Architektonisch ist das Recht auf Meinungsfreiheit an dieser Stelle noch nicht gelöst, während die Gerichte das Recht auf Anbringung von Parabolantennen in seinen unterschiedlichen Aspekten weitestgehend geregelt haben. Diese Rechtsprechung hatte sich an eben diesem Grundrecht auf Informationsfreiheit des betroffenen Mieters auszurichten, zugleich aber auch berechtigte Interessen des Hauseigentümers wie auch des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.

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Rund um den Mietvertrag

Teilgewerbliche Nutzung von Wohnraum

Die schöne, große Altbauwohnung in guter bzw. mittlerer Wohnlage ist das Objekt der Begierde. Der Vermieter hat die höheren Mieteinnahmen vor Augen, der Mietinteressent die gute Geschäftslage, den Kündigungsschutz eines Wohnungsmietvertrages und die Kostenseite: Wohnen und Arbeiten in den selben Räumen, das spart Miete!

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Rund um den Mietvertrag

Die Anwendung des Berliner Mietspiegels

Im September des Jahres 2000 wurde der Berliner Mietspiegel veröffentlicht.

Der Mietspiegel weist die ortsüblichen Mieten für nicht preisgebundene Alt- und Neubauwohnungen in Mehr-familienhäusern (nicht in 1- und 2-Familienhäusern) aus. Bedeutsam ist er insbesondere für die Begründung und Überprüfung von Mieterhöhungen im Rahmen eines bereits bestehenden Mietvertragsverhältnisses. Gemäß § 2 des Miethöhegesetzes ist der Vermieter berechtigt, innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren die Miete um 30 % zu erhöhen, sofern die ortsübliche Miete nicht überschritten wird.

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Weitere Beiträge ...

  1. Die Vor- und Nachteile der Vereinbarung einer Staffelmiete im Mietvertrag
  2. Staffelmiete und Indexmiete im Wohnraummietvertrag
  3. Untervermietung
  4. Sommerhitze - muss Vermieter die Wohnung klimatisieren?
  5. BGH-Rechtsprechung: Alte Schönheitsreparaturenklauseln werden zur Farce
  6. Eine Unterschrift muss nicht lesbar, aber individuell sein
  7. Quotenklauseln in Wohnraummietverträgen sind unwirksam
  8. Wer in seiner Wohnung seinen Lebensunterhalt verdient, hat häufig keinen Kündigungsschutz
  9. Renovierungsarbeiten in der Wohnung müssen fachgerecht sein
  10. Welche Fläche ist maßgebend?
  11. Die untervermietete Wohnung
  12. Die verwechselte Wohnung
  13. Die gestohlene Einbauküche
  14. Bei Rückgabe der Wohnung müssen die Malerarbeiten des Mieters den üblichen Geschmacksvorstellungen entsprechen
  15. Unwirksame Mietvertragsklauseln im Mietvertrag
  16. Schönheitsreparaturklauseln und ihre Folgen
  17. Die Tücken der Zeitmietverträge
  18. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Tod eines Mieters
  19. Bei DDR-Mietverträgen keine Renovierungspflicht bei Auszug
  20. Der vereinbarte Vertragszweck und der Einfluß behördlicher Entscheidung
  21. Schriftform bei Mietvertrag und Kündigung

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Themen

  • Vor/Nach dem Mietverhältnis

  • Verjährung und Sonstiges

  • Mieterhöhung

  • Rund um den Mietvertrag

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Aktuelles

  • Der Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin vom 11. Februar 2020 (MietenWoG)) ist verfassungswidrig.
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
  • Der Mietendeckel ist in Kraft getreten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos
  • Mietrechtsanpassungsgesetz

Meistgelesen

  • Aktuelles zum Betriebskostenrecht
  • Alsbaldige Klärung schafft Rechtsfrieden - Verwirkungen im Mietrecht
  • An-, Um- und Einbauten durch den Mieter
  • Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung von Betriebskosten
  • Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos

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  • Mietpreisbremse
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